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Allgemeine Geschäftsbe­dingungen

 

 

A. Allgemeine Einkaufsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Unserer Bestellung liegen ausschließlich die nachstehenden Einkaufsbedingungen für Drucksachen und Werbemittel zu Grunde. Mit Auftragsannahme erkennt der Vertragspartner diese Bedingungen an. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Ist der Vertragspartner mit Vorstehendem nicht einverstanden, so hat er schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und uns gegenüber gesondert geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der nachfolgenden Bedingungen anerkannt. Im Falle eines Widerspruchs behalten wir uns vor, von der Bestellung zurückzutreten, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können. Unsere Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist, sofern sie nur dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einem zwischen ihm und uns bereits getätigten Geschäft zugegangen sind oder auf sie Bezug genommen wurde.

Etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen oder ähnlichem verwiesen wird, wird hiermit vorsorglich widersprochen.

Nach erstmaliger Einbeziehung gelten diese AGB für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung im Einzelfall, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

§ 2 Vertragsabschluss/Auftragserteilung

Verträge mit der Kommunique GmbH kommen erst mit Zugang der Auftragsbestätigung der Kommunique GmbH bzw. mit der Bestellung durch die Kommunique GmbH auf der Grundlage eines vorher vom Auftragnehmer übermittelten verbindlichen Angebots/Kostenvoranschlages, zustande und bedürfen der Schriftform.

Der Vertragsinhalt richtet sich nach der Bestellung durch die Kommunique GmbH. Bei Differenzen zwischen diesen AGB und einem einzelnen Auftrag gilt insoweit der vereinbarte Inhalt des Auftrages.

§ 3 Preise

Die vereinbarten Preise sind Festpreise für die Dauer von vier Wochen nach schriftlicher Bestellung und verstehen sich frei Haus bzw. anderweitig vereinbartem Lieferort einschließlich Verpackung. Sollte der Auftrag während des Zeitraums von vier Wochen nicht abgewickelt sein, sind wir im Falle von nach Bestellung nachweisbar eingetretenen tariflichen Lohnsteigerungen und/oder Materialkostenerhöhungen bereit, über eine anteilige Übernahme der für den Vertragsgegenstand nachweisbar eingetretenen Erhöhung der Selbstkosten zu verhandeln. Hieraus resultierende Preiserhöhungen gelten frühestens ab Ablauf des Festpreiszeitraums. Auch nach Ablauf des Festpreiszeitraums gilt der alte Festpreis für Lieferungen, die bei termingerechter Auftragsabwicklung während des Festpreiszeitraums fertig zu stellen waren, es sei denn, die termingerechte Fertigstellung wurde durch von uns zu vertretende Umstände verzögert.

§ 4 Liefertermine und -fristen, Leistungsort

4.1 Soweit Liefertermine oder Lieferfristen vereinbart wurden, handelt es sich um Fixtermine, die den Vertrag zum Fixgeschäft machen.

4.2 Droht eine Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist, so hat der Auftragnehmer die Pflicht uns hierüber ohne schuldhaftes Zögern in Kenntnis zu setzen und die Gründe sowie die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu benennen. Mit Überschreitung des Liefertermins kann Kommunique GmbH den Auftrag ohne Kosten und Schadensersatzforderungen seitens des Auftragnehmers stornieren und eigene Schadensersatzforderungen, die durch die nicht rechtzeitige Lieferung entstanden sind, geltend machen. Weiter sind hier Vertragsstrafen oder auch Pauschalschadensleistungen möglich.

4.3 Die Lieferanschrift stellt den Leistungsort dar. Der Auftragnehmer erbringt die Lieferung auf eigene Kosten und Gefahr.

§ 5 Mehrlieferung

Wir nehmen grundsätzlich nur die jeweilige Bestellmenge ab. Falls wir mit dem Vertragspartner über geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen verhandeln, sind uns die äußersten Fortdruck- bzw. Herstellungspreise vor Rechnungslegung zur Zustimmung mitzuteilen.

§ 6 Mehr- oder Minderkosten

Sollten sich nach Auftragserteilung Änderungen des Liefergegenstandes ergeben, die Mehr- oder Minderkosten zur Folge haben, sind uns die geänderten Kosten unverzüglich und überprüfbar vor Beginn der Ausführung des Auftrags schriftlich mitzuteilen. Ohne unsere ausdrückliche Bestätigung werden Mehrkosten nicht anerkannt.

§ 7 Korrekturen

Korrekturabzüge sind uns frei von Satzfehlern jeder Art vorzulegen. Unsere Druckfreigabeerklärung entbindet den Vertragspartner nicht von seiner alleinigen Verantwortung für einen fehlerfreien, dem Manuskript und den typografischen Angaben entsprechenden Satz. In sprachlichen Zweifelsfällen ist die neueste Ausgabe des Duden maßgeblich. Bei Satzänderungen, bedingt durch Autorenkorrekturen o. Ä., sind uns die dadurch entstandenen Kosten unverzüglich nach Anfall, spezifiziert nach Stundenaufwand und vereinbarten Stundensätzen, zusammen mit der Vorlage der jeweiligen Korrektur anzugeben. Später angegebene Kosten werden nicht anerkannt.

§ 8 Eigentum, Herausgabe- und Aufbewahrungspflicht

Von uns zur Verfügung gestellte Druckunterlagen jeder Art bleiben unser Eigentum. Sie sind uns jederzeit auf Verlangen herauszugeben. Stellt der Vertragspartner zur Durchführung der Bestellung Druckvorlagen, Druckstöcke, Lithos, Fotos, Reinzeichnungen, Layouts u. ä. her oder lässt sie herstellen, so hat er uns diese gegen Ersatz der Herstellungskosten herauszugeben; dies gilt auch, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. Unabhängig von der Herausgabepflicht des Vertragspartners hat dieser die ihm zur Verfügung gestellten Druckunterlagen u. Ä. sowie die von ihm selbst oder Dritten zur Durchführung der Bestellung hergestellten Druckvorlagen, Druckstöcke, Lithos, Fotos, Muster, Bogenmontagen, Reinzeichnungen, Layouts sowie die in diesem Zusammenhang hergestellten digitalen Daten, Datensätze, Dateien und vergleichbare Datenträger und Medien für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren unentgeltlich aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag durchgeführt bzw. endgültig nicht durchgeführt wurde. Eine Vernichtung der vorgenannten Unterlagen und Gegenstände bedarf unserer schriftlichen Einwilligung.

§ 9 Geheimhaltung

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Geschäftsvorfälle der Agentur oder ihrer Kunden, die nicht zur Veröffentlichung freigegeben sind, Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. Dies gilt auch für zur Verfügung gestellte oder in der Zusammenarbeit entstandene Unterlagen. Die Geheimhaltungspflicht währt ohne zeitliche Befristung über das jeweilige Auftragsverhältnis hinaus.

9.2 Der Auftragnehmer wird die Geheimhaltungsverpflichtung auch allen Dritten auferlegen, derer er sich zur Durchführung eines Auftrages bedient.

9.3 Nur nach vorheriger Zustimmung durch die Agentur darf der Auftragnehmer die vertragliche Leistung zu Zwecken der Eigenwerbung verwenden oder auf die Geschäftsverbindung zur Agentur bzw. die Tätigkeit für das Projekt des jeweiligen Agenturkunden Bezug nehmen.

§ 10 Insolvenz des Auftragnehmers

Sofern der Auftragnehmer insolvent wird oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird, ist die Agentur berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Forderung des Auftragnehmers gegen die Agentur auf Zahlung der vereinbarten Vergütung gepfändet wird und der Auftragnehmer keine Aufhebung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen innerhalb einer von der Agentur gesetzten Frist erreicht.

§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrecht

Soweit zur Ausführung der Bestellung vom Vertragspartner erbrachte Leistungen urheberrechtlichen Schutz genießen, räumt der Vertragspartner uns das ausschließliche und unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten, insbesondere das Veröffentlichungs-, Verbreitungs- Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrecht ein, auch für die Gegenstände, die in §8 aufgeführt wurden.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Abweichende oder ergänzende individualvertragliche Regelungen bezüglich dieser AGB oder des erteilten Auftrages, wie auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gelten nur für den betreffenden Auftrag. Soweit nach diesen AGB ein Schriftformerfordernis besteht, ist dieses auch durch E-Mail erfüllt.

12.2 Soweit eine der Bedingungen dieser AGB oder eine Bedingung eines Auftrages unwirksam ist oder wird, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bedingung eine solche, deren Wirkung dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

B. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines

1.1 Die uns erteilten Aufträge werden nur zu unseren nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Mit Bestellung/Auftrag erkennt der Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Ist der Auftraggeber mit Vorstehendem nicht einverstanden, so hat er schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und uns gegenüber gesondert geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung nachfolgenden Bedingungen anerkannt. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkenntnis spätestens mit Annahme des Angebotes oder mit unserer ersten Lieferung oder Leistung. Im Falle eines Widerspruchs behalten wir uns vor, den Abschluss des Geschäftes abzulehnen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können.

1.2 Unsere Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist, sofern sie nur dem Auftraggeber im Zusammenhang mit einem zwischen ihm und uns bereits getätigten Geschäft zugegangen sind oder auf sie Bezug genommen wurde.

§ 2 Grundsätze der Zusammenarbeit

2.1 Kommunique GmbH verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt durchzuführen. Dabei wird der Kunde uns bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen in angemessener Form unterstützen.

2.2 Der Kunde wird Kommunique GmbH die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Basisinformationen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

2.3 Zwischen Kommunique GmbH und dem Kunden besteht Einvernehmen darüber, dass die Leistungserbringung durch die Agentur in fortlaufender enger Abstimmung mit dem Kunden erfolgt.

§ 3 Form, Schriftform

Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sowie deren Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Dem Schriftformerfordernis ist durch unser Bestätigungsschreiben oder durch unsere schriftliche Auftragsannahme genügt.

§ 4 Geltungsbereich

Unsere Angebote, Lieferungen und Bearbeitung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Bearbeitung und Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 5 Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.

Eine Bestellung des Kunden gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.

Wird die Bearbeitung und Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert oder nicht ausgeführt oder verweigert der Kunde die Annahme, sind wir berechtigt, die Zahlung des gesamten Auftragswertes fällig zu stellen und einzufordern. Dies tritt mit dem Zeitpunkt der schriftlich dem Kunden angezeigten Behinderung der Bearbeitung oder Lieferung ein. Die durch die Behinderung oder Verzögerung eintretenden Aufwendungen und Kosten sind durch den Kunden zusätzlich zu ersetzen.

Im Falle von Einlagerungen von Materialien oder produzierten Produkten, die durch Verzögerungen oder fehlenden Lieferinformationen des Kunden geschehen, sind wir berechtigt, die Kosten der Verbringung und der Fremdlagerung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Von allen Abbildungen, Kalkulationen und Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir unsere Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

§ 6 Lieferung

Liefertermine oder Fristen richten sich nach der Auftragsbestätigung und sind unverbindliche Angaben, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Wird eine verbindlich zugesagte Lieferzeit aus Gründen nicht eingehalten, die der Kunde zu vertreten hat, ist die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen uns ausgeschlossen.

Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, kann der Kunde die Zahlung von Schadensersatzleistungen nur von uns verlangen, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hatte und diese Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, wenn und soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Wenn dies der Fall sein sollte, muss dies von uns schriftlich kommuniziert werden.

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab unserem Werk, es sei denn, wir bestätigen ausdrücklich schriftlich eine andere Versendungsform. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Beginn der Verladung der Lieferteile durch uns bzw. mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über, auch wenn frachtfrei geliefert wird. Verzögert sich der Versand aus Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so tritt die Gefahrtragung mit dem Zeitpunkt der Versandbereitschaftsmeldung an den Kunden ein.

Unvorhergesehene Ereignisse, welche die Lieferung der Ware unmöglich machen oder sie wesentlichen erschweren und die wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, wie z. B. Betriebsstörungen, Arbeitskampf, allgemeine Rohstoffmangel, Verlängerung einer Lieferfrist in angemessenem Umfang.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bleibt uns die Wahl der Versandart vorbehalten.

Die für die Versendung anfallenden Versicherungsprämien zahlt der Kunde.

Wir versichern die Ware gegen die üblichen Gefahren. Soweit der Kunde eine darüberhinausgehende Versicherung wünscht, erfolgt diese nur bei rechtzeitiger schriftlicher Anforderung auf seine Kosten.

§ 7 Preise

Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich die Preise auch bei Lieferung ins Ausland ausschließlich in Euro und gelten ab Werk ausschließlich Verpackung- und Versendung zzgl. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer und/oder Zollgebühren.

Der Kunde hat die Kosten des Transports für die Fracht, Verpackung und Transport­versicherung sowie Zölle zu tragen. Ist ausnahmsweise eine Fracht oder Lieferung vereinbart, gehen etwaige Mehrkosten für Versandwünsche des Kunden, die vom Preisangebot abweichen, zu seinen Lasten.

Wir behalten uns Preiserhöhungen vor, wenn die Lieferung später als zwei Monate nach Auftragsbestätigung erfolgt und zwischenzeitlich eine Erhöhung der Herstellungs- und Zulieferkosten eingetreten ist, die bei Vertragsabschluss noch nicht abzusehen war. Für den Fall, dass die erforderliche Preiserhöhung nicht nur unwesentlich über der zwischenzeitlich eingetretenen Erhöhung der allgemeinen Verbraucherkosten liegt, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, soweit bereits Material für die Auftragsdurchführung von uns angeschafft wurde oder seitens des Kunden angeliefert wurde.

Maßgebend sind die im Angebot für die Leistungen aufgeführten Beträge. Soweit Mehrleistungen zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendig sind, hat Kommunique GmbH einen Anspruch auf Vergütung der erbrachten Mehrleistungen. Eine Überschreitung der im Angebot aufgeführten Gesamtvergütung aufgrund notwendig gewordener Mehrleistungen bis zu 10 % gilt als genehmigt und bedarf keiner weiteren Abstimmung. Ein darüberhinausgehender Vergütungsanspruch besteht nur, wenn eine entsprechende Vereinbarung auf Basis einer von Kommunique GmbH zu erstellenden Nachkalkulation zustande kommt. Bis zum Zustandekommen einer solchen Vergütungsvereinbarung ist Kommunique GmbH zur Erbringung von Mehrleistungen nicht verpflichtet. Eine Vergütung der Mehrleistungen wird nicht geschuldet, wenn es durch gleichzeitigen Wegfall von anderen Leistungsteilen nur zu einer Verschiebung innerhalb der kalkulierten Einzelpositionen kommt, ohne dass die im Auftrag genannte Vergütungsgesamtsumme überschritten wird.

Sollte Kommunique GmbH bereits Leistungen im Vorfeld erbringen, die zur Vorbereitung von Projekten, die zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden, hat die Agentur das Recht durch schriftliche Ankündigung diese Leistungen entsprechend abzurechnen. Dies erfolgt durch schriftliche Kommunikation des Betrags an den Kunden.

In Ausnahmefällen und die Pflicht einer Vorabzahlung von produzierten Materialien wird Kommunique dies an den Kunden in schriftlicher Form kommunizieren, so dass die Möglichkeit besteht vor erbrachter Leistung die Verbindlichkeiten des Drittanbieters zu erfüllen.

§ 8 Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung unserer Rechnung hat gemäß dem in der Auftragsbestätigung oder Rechnung genannten Zahlungsziel zu erfolgen. Bei Teillieferungen hat die Zahlung sofort, aber innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Zahlung ist ohne Abzug vorzunehmen.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, bei Verbraucherin in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, zu fordern. Es bleibt uns vorbehalten, einen höheren Zinsschaden nachzuweisen.

Der Kunde kann mit Ansprüchen gegen die Rechnungssumme nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem jeweiligen Rechnungsbetrag ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch aus dem gleichen Auftrag beruht.

Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen und Kosten sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.

Erhalten wir nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die unseren Anspruch auf die Gegenleistung gefährden, können wir eine werthaltige Sicherheit verlangen, die unter 120 % des Wertes, der von uns zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Bewertung können wir frei nach pflichtgemäßem Ermessen vornehmen, es sei denn, der Sicherheitsbetrag ist durch ein deutsches Kreditinstitut garantiert oder verbürgt. Wir sind nicht verpflichtet Sicherheiten nach Wahl des Kunden zu akzeptieren.

Wir sind berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen, in welcher der Kunde Zug um Zug gegen Leistung nach seiner Wahl Zahlung bewirkt oder Sicherheit leistet. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt unbeschadet unserer Schadensersatzansprüche.

§ 9 Gewährleistung

Die Gewährleistung beschränkt sich darauf, dass die vom Kunden in Auftrag gegebenen Druckerzeugnisse nach den anerkannten Regeln der Technik gefertigt werden. Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die gelieferten Druckergebnisse, Programme, digitale Daten, Datensätze, Dateien und Datenträger nebst vergleichbaren Medien für den vorgesehenen neu angestrebten Verwendungszweck geeignet sind, bzw. eingesetzt werden können. Das Risiko der Verwendbarkeit und Verwertbarkeit trägt der Kunde.

Dies gilt auch, wenn uns die Verwendung bekannt gegeben wird. Der Kunde ist verpflichtet die von ihm gewählte Beschichtung auf deren Verwendbarkeit eigenverantwortlich zu prüfen.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

§ 10 Eigentums- und Urhebernutzungsrechte

10.1 An Konzepten, Esposés, Treatments, Skizzen, Zeichnungen, Grafiken, Mustern, Programmen, digitalen Daten, Ideen, Entwicklungen und Dateien usw. behalten wir vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung Eigentum und, soweit urheberrechtlich zulässig, alle urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Die unmittelbare oder mittelbare Verwertung oder Nachahmung aller Ideen oder sonstiger Unterlagen sowie deren Ausführung sind in jedem Falle nur nach Erteilung unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

10.2 Eigentum, Nutzungs- und Verwertungsrechte an unseren Leistungen gehen bestimmungsgemäß erst nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung auf den Auftraggeber über. Die von uns erbrachten Leistungen stehen dem Auftraggeber nur für den bei Vertragsschluss vereinbarten Zweck zur Verfügung. Die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen Leistungen gehen daher nur insoweit auf den Auftraggeber über, wie dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist. Jede darüberhinausgehende Verwertung ist mit uns schriftlich zu vereinbaren und ist vergütungspflichtig. Die Übertragung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes an von uns zu erbringenden Leistungen auf den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

10.3 Korrekturen, Prüfung bei Weiterverwendung

10.3.1 Abzüge (Kopien, Laserdrucke, Andrucke), Filme, Reinzeichnungen, Korrekturvorlagen o. Ä. sind vom Auftraggeber auf Fehler zu überprüfen und für druckreif zu erklären (Druckfreigabe). Durch uns verschuldete Fehler werden unverzüglich und kostenlos berichtigt. Eventuelle Korrekturen hat der Auftraggeber vor der Weiterverwendung erneut auf Fehler zu überprüfen. Wir haften nach Druckfreigabe nicht für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler. Die Kosten für Besteller- und Autorenkorrekturen werden dem Auftraggeber berechnet.

10.3.2 Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, unsere Lieferungen vor einer Weiterverwendung durch ihn zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturen zugesandt worden sind. Druckstöcke, Maschinenplatten, kopierfähige Filme u. ä. sind vom Auftraggeber vor einer Weiterverarbeitung durch ihn auf Vollständigkeit, Maßgenauigkeit, Standrichtigkeit, Dichte und auf einwandfrei Beschaffenheit zur Weiterverarbeitung zu überprüfen.

10.3.3 Wir übernehmen keine Haftung, wenn Reinzeichnungen, Filme, digitale Daten o. ä. mit Satzfehlern oder anderen Mängeln für Inserate, Auflagendruck usw. weiterverwendet werden, selbst wenn vom Auftraggeber Schadensersatz von dritter Seite verlangt wird.

§ 11 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Geschäftsvorgänge sowie geschäftlichen Informationen, soweit sie nicht aufgrund von Rechtsvorschriften zur Offenbarung verpflichtet sind, geheim zu halten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich Informationen über Planungen und Projekte oder mit dem Kunden in Geschäftsbeziehung stehende Unternehmen. Beide Seiten stehen dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeitern vereinbart ist. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Dauer der Vereinbarung hinaus und läuft bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 12 Allgemeine Haftungsbeschränkungen

Wir übernehmen keine Haftung für die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit unserer auftragsgemäß erbrachten Leistungen.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche gelten macht, die auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten von uns und unseren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Wir haften auch für Schäden, die durch eine Fahrlässigkeit verursacht worden sind, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Die Schadensersatzhaftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die rechtliche Natur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823BGB.

Für Schäden, die durch Weisung des Kunden entstehen, haften wir nicht. Der Kunde hat uns von den hierdurch entstehenden Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeitervertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Rücktritt

Wir sind von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten im Fall von nicht vorhersehbaren oder durch nicht zumutbare Aufwendungen überwindbaren Leistungshindernissen, die nicht von uns zu vertreten sind.

Hierunter fallen insbesondere höhere Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, politische Unruhen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen, vertragswidriges Verhalten des Kunden oder vergleichbare Ereignisse.

§ 14 Steuer und Zollvorschriften

Der Kunde haftet für den Schaden, der uns dadurch entsteht, dass er für die steuer- oder zollrechtliche Behandlung, insbesondere Versicherung und Umsatzsteuer, unrichtige oder verspätete Angaben macht.

§ 15 Datenschutz

Wir sind berechtigt, unsere Leistungen für den Auftraggeber für Referenznachweise und Eigenwerbung durch Benennung und Abbildung zu verwenden. Dies erfolgt nach schriftlicher Freigabe des Kunden.

Wir sind berechtigt, die Daten des Kunden und des Lieferanten im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) zu verarbeiten, die wir im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung von Lieferanten selbst, dem Kunden oder von Dritten erhalten. Die Daten werden gemäß der DSGVO verwendet, verarbeitet und vernichtet. Werden uns Daten seitens des Kunden übermittelt, ist der Kunde selbst für die Fürsorge dessen im Sinne der DSGVO verantwortlich.

§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für Lieferung, Gewährleistung und Zahlung ist unser Geschäftssitz.

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen uns und unserem Kunden ergebende Streitigkeiten ist, soweit zulässig, Bad Homburg v.d.H.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

§ 17 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmung dieser Geschäftsbindungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlich dem gewollten am nächsten kommt.